Ohren

Das Ohr ist ein äußerst komplexes Organ. Es unterteilt sich in drei Abschnitte: das Innenohr mit den empfindlichen Haarzellen, das Mittelohr mit den drei Gehörknöchelchen, dem Trommelfell und der Verbindung zum Rachen (Eustachische Röhre) und das äußere Ohr, bestehend aus Gehörgang und Ohrmuschel.

Schwerhörigkeit kann unterschiedliche Ursachen haben, Operationen können hier nicht in allen Fällen helfen. Basiert die Schwerhörigkeit auf einem verengten Gehörgang (äußeres Ohr) oder aber Erkrankungen des Mittelohrs (z.B. chronische Mittelohrentzündung, defekte Gehörknöchelchen, Loch im Trommelfell), so lässt sich das Hörvermögen durch entsprechende operative Eingriffe wieder herstellen. Sind jedoch die feinen Haarzellen des Innenohres geschädigt, kann die Hörfähigkeit nur noch durch Hörgeräte verbessert werden.

Operation bei Gehörgangsverengung

Zusammen mit der Ohrmuschel gehört der Gehörgang zum äußeren Ohr. Gehörgangsverengungen können angeboren sein, auf chronischen Entzündungen beruhen oder es handelt sich bei ihnen um kugelige Knochenwucherungen (Exostosen). Letztere treten vor allem bei passionierten Schwimmern und Tauchern sowie bei Vielfliegern auf. Der regelmäßige Eintritt kalten Wassers in den Gehörgang kann ebenso wie häufige Druckunterschiede einen Wachstumsreiz auf den Gehörgangsknochen auslösen.

Im Extremfall kann das Trommelfell komplett verlegt sein, so dass keine Schallwelle mehr zum Trommelfell gelangt. Eine Verengung im mittleren Gehörgangsabschnitt führt zu stetig wiederkehrenden Entzündungen („feuchte Kammer“) und Verstopfungen.
Durch einen operativen Eingriff kann der Gehörgang geöffnet werden.
Je nach Einzelfall kann ambulant oder stationär operiert werden.

Operation zum Trommelfellverschluss

Das Trommelfell ist eine feine ovale Membran. Es hat eine Stärke von etwa  0,1 mm und im Durchmesser etwa 10 mm groß. Das Trommelfell trennt das äußere Ohr vom Mittelohr. Es dient nicht nur dem Schutz des Mittelohrs vor Keimen, sondern überträgt Schallwellen als Schwingungen in das Mittelohr. Ist es verletzt oder gerissen (z.B. durch Unfall oder Entzündung), kann das Hörvermögen erheblich beeinträchtigt sein.

Durch einen operativen Eingriff können wir das Trommelfell wieder verschließen und das Hörvermögen wieder herstellen. Wir verwenden wir zum Verschluss regelhaft körpereigene Muskel- oder Knorpelhaut oder Vollknorpel, die wir vom Schläfenmuskel oder Ohrknorpel entnehmen. Der Heilungsprozess dauert etwa 14 Tage. In den ersten Wochen nach der Operation sollten schwere körperliche Anstrengungen, Flugreisen, Tauchen und Schwimmen vermieden werden. Das endgültige „Hörergebnis“ stellt sich frühestens 3Monate nach Operation ein.

Gehörknöchelchen-Ersatz

Die drei Gehörknöchelchen Hammer, Amboss und Steigbügel befinden sich im Mittelohr. Sie sind wie eine Kette hintereinander beweglich verzahnt und mit dem Trommelfell verbunden. Beim Hörvorgang leiten sie die Schwingungen des Trommelfells durch das so genannte ovale Fenster an das Innenohr weiter.

Bei chronisch entzündlichen Erkrankungen des Mittelohrs wird die elastische Aufhängung der Knöchelchen narbig oder knöchern fixiert oder durch Knochenabbau unterbrochen. Die Schallübertragung an das Innenohr wird damit behindert bzw. unterbrochen. Häufig besteht zeitgleich eine Trommelfellperforation.

Durch eine Operation können wir das fixierte Gehörknöchelchen mobilisieren oder ersetzen durch eine Titan-Prothese verbunden mit einem Trommelfellersatz. Meist führen wir den Eingriff mikroskopisch durch den Gehörgang aus. Eine kurzstationäre Versorgung für 2-3 Tage ist der Regelfall